§ 11 Abs. 2 und 3, § 40 Abs. 1 bis 3 SGB V
Eine demenzbedingte Pflegebedürftigkeit steht einer zwecks Stabilisierung und Beübung der Herz-Kreislauffunktion nach erlittenem Herzinfarkt begehrten stationären Rehabilitationsmaßnahme nicht von vornherein entgegen.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 26.3.2019 – L 6 KR 5/19 B ER –
(Vorinstanz: SG Magdeburg, Beschluss v. 11.12.2018 – S 17 KR 833/18 ER –)
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.04.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-04-02 |
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