§ 25 Abs. 1 SGB III; § 7 Abs. 1 SGB IV
Auch bei der statusrechtlichen Beurteilung honorarärztlicher Tätigkeiten ist dem Grundsatz der Klarheit und Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände Genüge zu tun.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 12.2.2025 – L 2 BA 6/23
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.06.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-21 |
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