§ 4 Nr. 14 Buchst. a) Satz 1, § 4 Nr. 14 Buchst. b) Satz 2 UStG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b) und c) RL/EG 112/2006
1. Medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können nicht nur nach § 4 Nr. 14 Buchst. b) UStG, sondern auch nach § 4 Nr. 14 Buchst. a) Satz 1 UStG steuerfrei sein (entgegen Abschnitt 4.14.2 Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
2. Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen der Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a) Satz 1 UStG (entgegen Abschnitt 4.14.1 Abs. 1, 4.14.5 Abs. 9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
(amtliche Leitsätze)
BFH, Urt. v. 18.12.2019 – XI R 23/19 (XI R 23/15) –
(Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.11.2015 – 2 K 2409/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-03 |
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