§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG;
§ 4 Nr. 14 UStG.
Eine im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation klinischer Studien ausgerichtete Tätigkeit einer Fachkrankenschwester ist der eines Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten nicht ähnlich. Sie ist weder therapeutischer Natur noch weist sie einen hinreichend konkreten, unmittelbaren Zusammenhang zu einer Heilbehandlung auf.
(amtlicher Leitsatz)
BFH, Urt. v. 25.4.2017 – VIII 24/14 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-27 |
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