§ 109 Abs. 4 S. 3 SGB V; § 17b KHG; §§ 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 7 Abs. 1 KHEntgG; § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG
Aus der allgemeinen Befugnis zur Erbringung von Krankenhausleistungen durch Dritte lässt sich keine Aussage über die Erfüllung der für eine Abrechnung erforderlichen Mindestmerkmale des OPS ableiten, da der Begriff der kodierfähigen Leistungen restriktiver auszulegen ist als der Begriff der allgemeinen Krankenhausleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 KHEntgG.
BSG, Beschl. v. 2.4.2025 – B 1 KR 9/24 B
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.06.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-21 |
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