§ 280, § 630a, § 630h, § 823 BGB
Die Überwachung einer Ärztin in der Weiterbildung bei der selbständigen Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung ist ausreichend gewährleistet, wenn sie durch einen Oberarzt erfolgt, der dem Geschehen von einem angrenzenden Monitorraum aus folgt.
(amtlicher Leitsatz)
OLG Köln, Urt. v. 9.1.2019 – 5 U 25/18 –
(Vorinstanz: LG Bonn, Urt. v. 24.1.2018 – 9 O 186/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-26 |
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