§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 Satz 3 KHEntgG; § 6 Abs. 1 KHG
1. Mit den in § 7 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG genannten Entgelten werden alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet.
2. Die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter (hier: ambulante Strahlentherapie) sind jedoch nur dann als eigenständige Operationen und Prozeduren nach dem OPS kodierfähig, wenn das Krankenhaus sie nach dem Inhalt seines Versorgungauftrags auch selbst erbringen durfte.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 29.08.2023 –B1KR18/22 R –
(Vorinstanzen: LSG Hamburg, Urt. v. 23.06.2022 – L 1 KR 60/21 –, KRS 2023, 13; SG Hamburg, Urt. v. 23.03.2021 –S6KR193/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: