§ 4 Nr. 14 Buchst. b) UstG; Art. 132 MwStSystRL
1. Eine Privatklinik, deren Patientenstamm nur aus PKV-Versicherten besteht, kann für ihre Umsätze nach unionsrechtlichen Vorgaben keine Steuerfreiheit beanspruchen. Der MwStSystRL (RL 2006/112/EG) geht es darum, die Krankenhausleistungen einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen, wobei der Großteil der deutschen Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.
2. Für Dienstleistungen, die allein den Komfort und das Wohlbefinden der Krankenhauspatienten verbessern sollen, kann regelmäßig nicht die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. b) MwStSystRL vorgesehene Steuerbefreiung gewährt werden.
3. Zur Frage, inwieweit eine fehlende Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung gegen die soziale Vergleichbarkeit mit den Leistungen von zugelassenen Krankenhäusern (§ 108 SGB V) spricht.
(redaktionelle Leitsätze)
FG München, Urt. v. 18.10.2023 – 3 K 317/18 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-21 |
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