Art. 132 Abs. 1 Buchsta be b MwStSystRL EU;
§ 14c Abs. 1 UStG
§ 108 SGB V
1. Eine private Krankenanstalt, die ihre Leistungen in sozialer Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen erbringt wie Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen sind, ist von der Umsatzsteuer befreit (Art. 132 Abs. 1 Buchsta be b MwStSystRL EU).
2. Wer in einer Rechnung für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausgewiesen hat, als er nach dem Gesetz verpflichtet ist (unrichtiger Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 1 UStG den Mehrbetrag.
(redaktioneller Leitsatz)
FG Köln, Urt. v. 13.4.2016 – 9 K 3310/11 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-26 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.