§ 17 Abs. 3 KHEntgG
Wird in einer Wahlleistungsvereinbarung der Kreis der liquidationsberechtigten Ärzte gegenüber den Vorgaben des § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG erweitert, ist dies unzulässig mit der Rechtsfolge, dass die Wahlleistungsvereinbarung insgesamt unwirksam ist, was auch die Unwirksamkeit des sog. „Chefarztvertrages“ zur Folge hat.
(amtlicher Leitsatz)
LG Stuttgart, Urt. v. 4.5.2016 – 13 S 123/15 -
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-26 |
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