§§ 8, 3, 3a, 5a UWG; § 7 HWG; BO Ärzte Nordrhein
Regelmäßig nur gegen Entgelt erbracht wird eine von einer Klinik angebotene Erstberatung, die ebenso wie die kostenlose Zurverfügungstellung einer App, einer Waage und eines Fitnesstrackers eine unzulässige Zugabe i. S. d. HWG darstellt. Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbung mit dem Siegel „TOP-Mediziner“ bleibt zumindest vorerst ungeklärt und umstritten.
LG Bochum, Urt. v. 11.6.2024 – I-18 O 21/23
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-23 |
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