§§ 3, 5 UWG; § 522 ZPO
Orientierungssatz
Wenn ein Ortsname in die Unternehmensbezeichnung (Firma) eines Krankenhauses eingebunden wird, liegt darin jedenfalls dann keine sog. Spitzenstellungswerbung, wenn die davon angesprochenen Verkehrskreise wissen, dass es an dem entsprechenden Ort eine Vielzahl vergleichbarer Unternehmen gibt.
OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 16.9.2024 – 13 U 44/24
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-27 |
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