§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 39 Abs. 1 SGB V
1. Für die Personengruppe der blutenden oder blutungsgefährdeten chirurgischen Patienten gibt es – im Gegensatz zu hämatologisch-onkologisch behandelten Patienten – keine ausreichende wissenschaftliche Datenlage, um die Frage der Gleichwertigkeit von Apharese-Thrombozytenkonzentraten (ATK) und gepoolten Thrombozytenkonzentraten (PTK) bewerten zu können.
2. Die mit der Substitution von ATK verbundene niedrigere Spenderexposition ist eine sinnvolle Präventionsmaßnahme zum Schutz von Thrombozytenempfängern vor transfusionsassoziierten Infektionskrankheiten.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Nürnberg, Urt. v. 15.6.2018 – S 21 KR 332/15 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-26 |
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