§ 67 AO
1. Der Gewinn einer Klinik aus der Veräußerung von Faktorpräparaten (Blutgerinnungsfaktoren) zur Heimselbstbehandlung an ihre unter Hämophilie leidenden Patienten ist dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb gemäß § 67 AO zuzuordnen.
2. Der Gewinn unterliegt daher nicht der Körperschaftsteuer.
(redaktionelle Leitsätze)
FG Köln, Urt. v. 17. 3. 2016 – 10 K 775/15 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.