Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG; Art. 8 Abs. 2 RL 2006/115/EG
Die Verbreitung von Fernsehsendungen über Fernsehgeräte, die der Betreiber eines Rehabilitationszentrums in seinen Räumlichkeiten installiert hat, stellt eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Art 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG und des Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/115/EG dar und verletzt die darin festgelegten Schutzrechte.
(redaktioneller Leitsatz)
EuGH, Urt. v. 31.5.2016 – C-117/15 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-28 |
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