§ 280, § 823 Abs. 1 BGB
Die Verbrennung des Patienten durch einen atypischen Stromfluss bei der Lagerung und Verwendung eines Hochfrequenzgerätes ist ein vom Krankenhausträger voll beherrschbares Risiko mit der Folge, dass der Krankenhausträger beweisen muss, alle erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen ergriffen zu haben, um dieses Risiko zu vermeiden.
(redaktioneller Leitsatz)
BGH, Beschluss v. 26.9.2017 – VI ZR 529/16 –
(Vorinstanzen: OLG Hamm, Urt. v. 4.11.2016 – I-26 U 67/13 –; LG Bochum, Urt. v. 27.3.2012 – I-6 O 311/11 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-25 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.