§ 4 Abs. 3 TVöD
§ 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG
Art. 1 Abs. 1 und 2 Richtlinie 2008/104/EG
Art. 267 AEUV
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV, ob die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit fällt. Bejahendenfalls soll durch die Anfrage beim EuGH geklärt werden, ob die Leiharbeitsrichtlinie eine Bereichsausnahme wie die in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG geregelt zulässt.
(amtlicher Leitsatz)
BAG, Vorlagebeschluss (EuGH) v. 16.6.2021 – 6 AZR 390/20 (A) –
(Vorinstanzen: LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.07.2020 – 7 Sa 19/20 –; ArbG Stuttgart, Urt. v. 22.01.2020 – 3 Ca 3760/19 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-28 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: