§ 109 Abs. 1 und 4, § 115a, § 115b SGB V
Dem vom Krankenhausträger geltend gemachten Vergütungsanspruch für eine im Krankenhaus ambulant durchgeführte Portimplantation zur Vorbereitung einer Chemotherapie kann nicht entgegengehalten werden, dass die Portimplantation als vorstationäre Behandlung hätte erbracht werden müssen (wirtschaftliches Alternativverhalten), wenn es an einer Verordnung von Krankenhausbehandlung fehlt.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 – L 11 KR 2819/19 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
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