§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, § 39 Abs. 1 Satz 2, § 109 Abs. 4 Satz 3,
§ 137c Abs. 1 Satz 1, § 137c Abs. 2 Satz 2 SGB V
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG
Die Abrechnung der stationären Behandlung im Rahmen einer Studie ist ausgeschlossen, wenn der Patient ohne Integration in die Studie nicht stationär behandlungsbedürftig war, der Aufenthalt im Krankenhaus also allein aufgrund der Teilnahme an der Studie erfolgt ist.
(redaktioneller Leitsatz)
LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.04.2021 – L 6 KR 46/18 –
(Vorinstanz: SG Magdeburg, Urt. v. 06.03.2018 – S 15 KR 443/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-18 |
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