§ 76 Abs. 1 SGB V
1. An der vertragsärztlichen Versorgung in Form von Notfallbehandlungen teilnehmende Krankenhäuser müssen sich über die hierfür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften informieren.
2. Ein vollständiger Vergütungsausschluss im Honorarvertrag für neun Monate nach Quartalsende vorgenommene Abrechnungen ist unverhältnismäßig und unwirksam.
(redaktionelle Leitsätze)
SG München, Urt. v. 22.1.2016 – S 28 KA 212/13 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-28 |
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