§ 120 Abs. 2 SGB V; § 2 Abs. 2 Nr. 1 KHEntgG
1. Das Neugeborenenscreening durch eine Hochschulambulanz auf Überweisung eines Belegarztes ist nach § 120 Abs. 2 Satz 1 SGB V zu vergüten. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Krankenhausleistung und ist deshalb nicht mit der an das Krankenhaus gezahlten Fallpauschale für die Entbindung abgegolten.
2. Die Verträge, die die Hochschulklinik mit den Verbänden der Krankenkassen in ihrem Sitzland abgeschlossen hat, gelten auch für die Zeit vor Inkrafttreten des § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB V durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz am 11. April 2017 für alle Krankenkassen im Bundesgebiet.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 16.5.2018 – B 6 KA 45/16 R –
(Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2016 – L 5 KA 268/15 –; SG Mannheim, Urt. v. 29.8.2012 – S 6 KR 4340/09 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-25 |
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