§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 39 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, § 109 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3, § 112 SGB V; § 17 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, § 17b KHG
1. Der Vergütungsanspruch für teilstationäre Krankenhausbehandlung setzt nach Bundesrecht keine vertragsärztliche Verordnung teilstationärer Behandlung voraus.
2. Eine hiervon abweichende Vereinbarung in einer landesvertraglichen Regelung nach § 112 SGB V ist unwirksam. Der erkennende Senat gibt die hiervon abweichende frühere Auffassung des 3. Senats (BSGE 86, 166, 169) auf.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 19.6.2018 – B 1 KR 26/17 R –
(Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.7.2017 – L 4 KR 10/15 –; SG Hannover, Urt. v. 4.12.2014 – S 19 KR 427/12 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-12-06 |
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