§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1c SGB V § 17c Abs. 2 KHG § 7 Abs. 2 PrüfvV 2014
1. Übermittelt das Krankenhaus die vom MDK auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 Satz 2 PrüfvV 2014 angeforderten Behandlungsunterlagen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Unterlagenanforderung an den MDK, hat der Krankenhausträger nur Anspruch auf den unstrittigen Rechnungsbetrag (§ 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV).
2. Bei der Frist in § 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die von der Ermächtigungsgrundlage in § 17c Abs. 2 KHG gedeckt ist.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG Hessen, Urt. v. 28.05.2020 – L 8 KR 221/18 –, nicht rechtskräftig
(Vorinstanz: SG Kassel, Urt. v. 14.02.2018 – S 12 KR 171/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-25 |
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