§ 109 Abs. 5, § 275 Abs. 1c Satz 3 aF SGB V
Die Verkürzung der Verjährungsfrist in § 109 Abs. 5 SGB V auf zwei Jahre entfaltet keine Rückwirkung auf Ansprüche der Krankenhäuser auf eine Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 aF SGB V.
(redaktioneller Leitsatz)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.10.2023 – L 16 KR 141/20 –
(Vorinstanz: SG Berlin, Urt. v. 23.01.2020 – S 51 KR 917/18 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-24 |
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