§ 69 Abs. 1, § 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V § 45 Abs. 1 SGB I
1. Der Anspruch auf eine Aufwandspauschale nach § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V entsteht grundsätzlich unabhängig von der Frage, ob der Prüfauftrag der Krankenkasse nach der gesetzliche Maßgabe des § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V hätte erteilt werden dürfen.
2. Für den Anspruch auf die Aufwandspauschale gilt die vierjährige Verjährungsfrist analog § 45 Abs. 1 SGB I.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG NRW, Urt. v. 07.12.2022 –L10KR102/22 KH –
(Vorinstanz: SG Duisburg, Urt. v. 20.01.2022 – S 50 KR 1901/20 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-28 |
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