§ 4 Abs. 2a, § 8 Abs. 10 KHEntgG
Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG
1. Die Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG i. d. F. des Ersten Pflegestärkungsgesetzes vom 17. Dezember 2014 ist verfassungsgemäß.
2. Die Regelung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Sie verstößt auch nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.
(amtliche Leitsätze)
BVerwG, Urt. v. 14.04.2021 – 3 C 4.19 –
(Vorinstanz: VG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2018 – 21 K 13577/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-25 |
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