§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KHEntgG FPV 2016
1. Eine Verlegung im Sinne des § 1 Abs. 1 FPV setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in einem anderen Krankenhaus aufgenommen wird.
2. Auch bei einem Wechsel von einer teilstationär durchgeführten Behandlung in eine vollstationäre Behandlung in einem anderen Krankenhaus handelt es sich um eine Verlegung.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG NRW, Urt. v. 16.02.2022 – L 10 KR 208/21 KH –, nicht rechtskräftig –
(Vorinstanz: SG Duisburg, Urt. v. 16.12.2020 – S 31 KR 2733/19 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
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