1. Für Ansprüche aufgrund vertraglicher Beziehungen im Sinne des § 34 Abs. 8 SGB VII zwischen einem Unfallversicherungsträger und einem Krankenhaus wegen der stationären Behandlung eines Versicherten ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.
2. Zur Abgrenzung einer Verletzung nach dem Verletztenartenverfahren (VAV) von einer nach dem Schwerverletztenartenverfahren (SAV); hier: mehrfragmentäre Tibiakopftrümmerfraktur mit begleitendem hochgradigen Weichteilschaden).
(amtliche Leitsätze)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.05.2023 – L 9 U 2906/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-26 |
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