§ 6.1 TVöD-K
Die Verminderung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für Dienste an einem Wochenfeiertag nach § 6.1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b) TVöD-K setzt voraus, dass der Beschäftigte nach einem Dienstplan eingesetzt wird, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht.
(redaktioneller Leitsatz)
BAG, Urt. v. 2.8.2018 – 6 AZR 437/17 –
(Vorinstanzen: LAG Düsseldorf, Urt. v. 20.4.2017 – 11 Sa 248/16 –; ArbG Düsseldorf, Urt. v. 15.2.2016 – 2 Ca 5978/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-26 |
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