§ 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG § 6, § 8 KHG § 133, § 157 BGB
Die mit der DRG F98Z abgebildeten kathetergestützten Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation/TAVI) waren im Kalenderjahr 2012 vom Versorgungsauftrag für das Fachgebiet Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, umfasst. Eines zusätzlichen Versorgungsauftrages für den Fachbereich Herzchirurgie bedurfte es dabei nicht.
(amtlicher Leitsatz)
VGH Hessen, Urt. v. 29.09.2020 – 5 A 165/20 –
(Vorinstanz: VG Frankfurt/M., Urt. v. 22.02.2018 – 10 K 5776/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
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