§ 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG § 6, § 8 KHG § 133, § 157 BGB
Die mit der DRG F98Z abgebildeten kathetergestützten Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation/TAVI) waren im Kalenderjahr 2012 vom Versorgungsauftrag für das Fachgebiet Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, umfasst. Eines zusätzlichen Versorgungsauftrages für den Fachbereich Herzchirurgie bedurfte es dabei nicht.
(amtlicher Leitsatz)
VGH Hessen, Urt. v. 29.09.2020 – 5 A 165/20 –
(Vorinstanz: VG Frankfurt/M., Urt. v. 22.02.2018 – 10 K 5776/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.