§ 253, § 630a, § 630h Abs. 5, § 823 Abs. 1, § 842, § 843, § 845 BGB
1. Schon eine bloße Mitverursachung reicht aus, um einen Ursachenzusammenhang zu bejahen.
2. Ein eindeutiger fundamentaler Verstoß gegen eine interne Regelung der Klinik, die zum Schutz der Patienten eine zeitnahe ärztliche Befundung erhobener Befunde gewährleisten soll (hier: unverzügliche Vorlage eines ohne ärztliche Anweisung geschriebenen EKGs in die Patientenakte), der einer Pflegekraft schlechterdings nicht unterlaufen darf, führt zur Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität.
3. Auf die zeitnah unterbliebene Vorlage des EKGs in die Patientenakte sind die Grundsätze über den Befunderhebungsfehler entsprechend heranzuziehen.
4. Schmerzensgeld von 225.000 € bei einer hypoxischen Hirnschädigung einer 43-jährigen Frau.
(amtliche Leitsätze)
OLG München, Urt. v. 06.08.2020 – 24 U 1360/19 –
(Vorinstanz: LG Kempten, Urt. v. 28.02.2019 – 32 O 1228/12 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-26 |
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