§§ 2 Abs. 1 S. 3, 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 13, 136 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 137 Abs. 1 SGB V; MHI-RL
Orientierungssatz
Allein ein Verstoß gegen Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL) bei einer im Jahr 2016 stattgefundenen Behandlung führt nicht bereits zu einem Verlust des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses, da es an einer im Jahr 2016 geltenden, den Vergütungswegfall zwingend anordnenden Rechtsfolgenregelung fehlt.
BSG, Urt. v. 12.6.2025 – B 1 KR 30/23 R
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-24 |
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