§ 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 KHG;
§ 13 Abs. 1 KHGG NRW
1. Der Verzicht des Landesgesetzgebers auf die Ausweisung von Teilgebieten im Krankenhausplan verstößt nicht gegen die Verpflichtung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung (§ 1 Abs. 1 KHG).
2. Durch den Verzicht auf die Ausweisung von Teilgebieten wird den Krankenhausträgern bei Budget- und Entgeltverhandlungen ein größerer Verhandlungsspielraum eingeräumt; der Versorgungsauftrag wird nicht eingeschränkt.
(redaktionelle Leitsätze)
OVG NRW, Beschluss v. 19.10.2015 – 13 A 733/15 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.09.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-08-26 |
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