§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG FPV 2011 D002f, D012i DKR 2011 § 17b KHG § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V
1. Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) gehen generell von der Anwendung der GM-Version des ICD-10 aus. Sie enthalten keine Regelung, nach der für die Mehrfachkodierung ausnahmsweise die WHO-Fassung des ICD-10 maßgebend sein soll.
2. Die Mehrfachkodierung des Schlüssels ICD T 81.4 (Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert) neben der Hauptdiagnose ICD M00.86 (Arthritis und Polyarthritis durch sonstige nicht näher bezeichnete bakterielle Erreger) ist nach den DKR nicht möglich; sie fällt nicht unter eine der in DKR D012i abschließend aufgeführten Fallgruppen.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 16.07.2020 – B 1 KR 16/19 R –
(Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.1.2019 – L 5 KR 213/18 –; SG Gelsenkirchen, Urt. v. 20.2.2018 – S 17 KR 436/14 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: