§ 7, § 9, § 11 KHEntgG § 17b KHG OPS 2014 § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V
1. Bei dem Setzen von sogenannten Bestrahlungsmarkerseeds (Goldmarker) handelt es sich um eine Operation.
2. Bei der Platzierung von Markerseeds an inneren Organen des menschlichen Körpers fehlt es an jeglicher Vergleichbarkeit mit den in dem OPS 8–527 gemeinten und konkret aufgezählten Fixations- und Behandlungshilfen.
3. Zur Kodierung des Kodes 5–073xx nach dem OPS 2014.
(amtliche Leitsätze)
LSG München, Urt. v. 15.2.2019 – L 4 KR 739/17 –
(Vorinstanz; SG München, Urt. v. 22.11.2017 – S 39 KR 742/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-01 |
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