§ 31 SGB X; §§ 86a, 86b SGG; §§ 137, 275a SGB V; MD-QK-RL; QSFFx-RL
Ein Leistungserbringungs- und Leistungsabrechnungsverbot der Krankenkasse gegenüber einem Krankenhaus wegen der Nichteinhaltung von Mindestanforderungen stellt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 S. 1 SGB X dar. Dies hat zur Folge, dass ein Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt nach § 86a Abs. 1 S. 1 SGG aufschiebende Wirkung hat.
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.10.2024 – L 4 KR 419/24 B ER
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-24 |
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