§ 249, § 280, § 823 BGB
1. Im Falle der Wahlleistungsvereinbarung mit dem Chefarzt muss dieser – mit Ausnahme seiner Verhinderung – den Eingriff selbst durchführen.
2. Allein mit seiner Anwesenheit – z. B. als Änästhesist während der Operation – erfüllt der Chefarzt die Voraussetzungen an die persönliche Leistungserbringung nicht.
(amtliche Leitsätze)
OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2017 – 26 U 74/17 –
(Vorinstanz: LG Siegen, Urt. v. 28.4.2017 – 2 O 329/14 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-28 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.