§ 630e BGB
1. Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeitsangaben in einem (schriftlichen) Aufklärungsbogen enthalten sind.
(amtliche Leitsätze)
BGH, Urt. v. 29.01.2019 – VI ZR 117/18 –
(Vorinstanzen: OLG Frankfurt/M., Urt. v. 20.02.2018 – 8 U 78/16 –; LG Frankfurt/M., Urt. v. 24.02.2016 – 2-4 O 346/14 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-25 |
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