§ 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG; § 136b Abs. 5 S. 6 SGB V i. V. m. § 4 Abs. 4 S. 2 der Mindestmengenregelungen (Mm-R)
Die mangelnde Widerlegung der Mindestmengenprognose eines anderen Krankenhauses bindet die Krankenkassen bei der Widerlegung der Prognose eines Krankenhausträgers nicht, sofern keine unzulässige Marktsteuerung durch eine verdeckte Auswahlentscheidung vorliegt.
LSG NRW, Beschluss vom 17.10.2024 – L 10 KR 243/24 B ER
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-24 |
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