§ 109 Abs. 5, § 325 SGB V
1. Die Ausschlussfrist in § 325 SGB V für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ist nicht verfassungswidrig.
2. Da die Krankenkassen nicht Grundrechtsträger sind, können sie sich nicht auf ein verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot berufen.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.05.2020 – S 46 KR 2242/19 –, nicht rechtskräftig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-26 |
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