§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 137c, § 301 Abs. 2 SGB V
Eine individuelle endoprothetische Versorgung mit einer CAD/CAM-Endoprothese ist nicht bereits deshalb wirtschaftlich im Sinne des § 12 SGB V, weil sie gemäß § 137c SGB V in der stationären Behandlung erbracht werden darf.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.08.2020 – L 9 KR 539/17 –
(Vorinstanz: SG Berlin, Urt. v. 17.11.2017 – S 166 KR 2661/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
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