§ 2 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 70 Abs. 1
Satz 2, § 109 Abs. 4 Satz 3, § 137c SGB V Art. 2 Abs. 1 und 2 GG
1. Auch der verfassungsunmittelbare Leistungsanspruch des Versicherten unter Absenkung des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1a SGB V) muss dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.
2. Ein individueller Heilversuch außerhalb einer kontrollierten klinischen Studie entspricht nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn eine Absicherung des Behandlungsziels durch Einbeziehung des Versicherten in eine klinische Studie möglich ist und der Versicherte dazu bereit ist.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 8.10.2019 – B 1 KR 4/19 R –
(Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.2.2018 – L 4 KR 1056/15 –; SG Reutlingen, Urt. v. 11.2.2015 – S 1 KR 1048/11 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-02 |
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