§§ 280 Abs. 1, 630a, 630d Abs. 2, 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB
Leitsatz
1. Trotz einer Voraufklärung bei Indikationsstellung stellt sich eine Eingriffs- und Risikoaufklärung am Vorabend der Operation nicht als rechtzeitig dar, wenn der Patient erst drei Tage zuvor von dem zu operierenden Tumor erfahren hat, die Operation für den Patienten überraschend um einen Tag vorgezogen worden ist, die Operationsvorbereitungen unmittelbar nach dem Aufklärungsgespräch beginnen und dem Patienten die Möglichkeit der Einholung weiterer Informationen genommen worden ist.
2. Die Aufklärung über die Transportfähigkeit des Patienten ist Teil der Eingriffs- und Risikoaufklärung, wenn sie für dessen Entscheidung über den Ort der Operation und das die Operation durchführende Krankenhaus von Bedeutung ist.
OLG Köln, Urt. v. 20.4.2026 – I-5 U 105/23
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-27 |
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