§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KHEntgG; FPV 2019; ZE 130.02; OPS 9-200.7
1. Das Krankenhaus ist verpflichtet, dem MDK im Prüfverfahren über die Berechtigung der Abrechnung des ZE 130.02 die Zahl der notwendigen Aufwandspunkte innerhalb der vorgesehenen Fristen durch Vorlage der vollständigen Pflegedokumentation nachzuweisen.
2. Wird die Pflegedokumentation erst im gerichtlichen Verfahren vorgelegt, ist diese präkludiert (§ 7 Abs. 2 PrüfvV 2016).
(redaktionelle Leitsätze)
LSG NRW, Urt. v. 25.4.2024 – L 5 KR 517/22 –
(Vorinstanz: SG Köln, Urt. v. 14.7.2022 – S 23 KR 1352 KH –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-30 |
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