§ 2a Abs. 1 KHG
1. Zur rechtmäßigen Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 16.4 – Pankreaseingriffe (hier: u. a. kein Flächenstandort).
2. Es ist sachlich vertretbar, das Vorweisen von Zertifizierungen nicht als zusätzliches Ermessenskriterium in die Auswahlentscheidung einzustellen.
3. Dem Antragsgegner ist es auf der hier maßgeblichen Planungsebene Regierungsbezirk nicht verwehrt, bei einem „Gleichstand“ nach Kriterien der Bestenauslese die räumliche Verteilung der Krankenhäuser im Planungsgebiet mit in den Blick zu nehmen, zumal dies einen von der Krankenhausplanung der Sache nach vorgesehenen Gesichtspunkt darstellt.
4. Die Beantragung von konkreten Fallzahlen für einen bestimmten Leistungsbereich durch die Krankenhäuser entfaltet keine Bindungswirkung.
OVG Münster, Beschl. v. 31.7.2025 – 13 B 370/25
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-23 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.