Keine Abrechnung von OPS-Codes, die einen erhöhten personellen und sachlichen Aufwand durch erhöhte Vergütung abbilden, wenn das Vorhalten dieser Strukturen vom Versorgungsauftrag nicht gedeckt und damit unwirtschaftlich ist
§§ 70, 109 Abs. 4 S. 3, 275 Abs. 1c, 301 Abs. 2 S. 2 SGB V; § 17b KHG
Leitsatz
Leistungen außerhalb von Notfallbehandlungen können nur im Rahmen des Versorgungsauftrags abgerechnet werden. Abrechnungsprüfungen die sachlich-rechnerische Richtigkeit betreffend unterfallen seit dem Jahr 2016 der PrüfvV.
BSG, Urt. v. 12.6.2025 – B 1 KR 22/23 R
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.03.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-22 |