Krankenhaus-Rechtsprechung
 

Keine Kostenerstattung für eigenmächtige Auslandskrankenbehandlung (Nierentransplantation) in einem EU-Mitgliedstaat bei gleichwertiger Behandlungsmöglichkeit in Deutschland

§§ 2 Abs. 1a, 13 Abs. 4, Abs. 5, 39 SGB V

Orientierungssatz
§ 13 Abs. 5 S. 2 SGB V erfordert ein qualifiziertes oder ein quantitatives Versorgungsdefizit. Der Eintritt von Dialysepflichtigkeit begründet weder ein qualifiziertes noch ein quantitatives Versorgungsdefizit im Inland, wenn die Wartezeit auf ein geeignetes Spenderorgan in Deutschland mit einer laufenden Dialysebehandlung überbrückt werden kann.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 20.1.2026 – L 16 KR 452/23

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-03-24