Keine Vorwegnahme der Hauptsache bei geringer wirtschaftlicher Relevanz – Feststellung von Strukturmerkmalen
§ 86b Abs. 2 SGG
Leitsatz
Zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz sind bei der Vorwegnahme der Hauptsache gesteigerte Ansprüche an das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs zu stellen. Ob eine besondere Eilbedürftigkeit zur Rechtfertigung des Anordnungsgrundes vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob es dem Antragsteller zuzumuten ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 2.12.2025 – L 16 KR 401/25 B ER
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.02.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-24 |