Krankenhaus-Rechtsprechung
 

Unzulässigkeit einer nachträglichen Abrechnungskorrektur durch das Krankenhaus

§ 17c Abs. 2a KHG, § 301 Abs. 3 SGB V

Orientierungssatz
Die nachträgliche Korrektur der Krankenhausrechnung ist in Anwendung des gesetzlichen Rechnungskorrekturverbots gemäß § 17c Abs. 2a KHG auch dann unzulässig, wenn das Krankenhaus den Fehler unmittelbar nach Rechnungsstellung bemerkt, die Rechnung storniert und eine korrigierte Abrechnung übermittelt; selbst wenn dies noch vor einer inhaltlichen Bearbeitung durch die Krankenkasse erfolgt und der ursprüngliche Fehler lediglich im Unterlassen der Abrechnung einzelner Zuschläge liegt.

LSG Hamburg, Urt. v. 11.12.2025 – L 1 KR 92/24 KH

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 3 / 2026
Veröffentlicht: 2026-05-22